AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der tapanu-App

Nutzer

Allgemeine Nutzungsbedingungen (B2C) für die Nutzung der tapanu-App durch Verbraucher. Stand: September 2026

1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe

(1) Anbieter der tapanu-App und Vertragspartner des Nutzers ist die MOM Event GmbH, Grote Stegel 12, 21039 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführung, E-Mail: info@tapanu.com (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Diese Nutzungsbedingungen gelten für natürliche Personen, die die App zu Zwecken nutzen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können („Nutzer“). Für Clubs, Bars, Diskotheken und sonstige gewerbliche oder unternehmerisch tätige Partner gelten ausschließlich die gesonderten B2B-AGB.

(3) Definitionen:

  • „Happening“ bezeichnet eine in der tapanu-App erstellte Veranstaltung oder sonstige Aktion der tapanu-App-Nutzer (private oder gewerbliche oder sonstige unternehmerisch tätige Partner). Gewerbliche oder unternehmerisch tätige Partner mit Geschäftskonto können öffentliche Happenings erstellen. Von privaten Nutzern erstellte Happenings sind grundsätzlich privat und nur für Personen zugänglich, die über einen vom Ersteller generierten und weitergeleiteten Link verfügen. Eine öffentliche Sichtbarkeit ist grundsätzlich nicht vorgesehen; Ziffer 6 Absatz 5 bleibt unberührt.

  • „Venue“ oder „Location“ bezeichnet einen von einem gewerblichen oder unternehmerisch tätigen Partner in der tapanu-App hinterlegten Veranstaltungsort (insbesondere, aber nicht ausschließlich, Club, Bar, Kneipe, Lounge, Café, Geschäft oder Boutique) mit geregelten Öffnungszeiten.

  • „Deal“, „Rabatt“ bzw. „Special“ bezeichnet Sonderangebote, Rabatt-Aktionen und Vergünstigungen, die gewerbliche oder unternehmerisch tätige Partner über die tapanu-App kommunizieren.

  • „Hotness“ bezeichnet einen innerhalb der tapanu-App angezeigten Indikator für die aktuelle Beliebtheit eines Happenings oder Veranstaltungsortes, berechnet aus aggregierten, pseudonymisierten Nutzungsinteraktionen (Aufrufe, Favoriten, Teilnahmen). Ein Rückschluss auf einzelne Nutzer ist nicht möglich.

  • „Sponsorlink“ bezeichnet einen als „Anzeige” und/oder „Werbung” gekennzeichneten Link eines Sponsors, der auf die Website des Sponsors weiterleitet.

2. Leistungsgegenstand und Rolle des Anbieters

(1) Die tapanu-App zeigt standortbezogen Venues, und Veranstaltungen gewerblicher oder unternehmerisch tätiger Partner an. Deals/Rabatte/Specials ergänzen die Venue-bzw. die Location-Anzeige. Sonstige gewerbliche oder unternehmerisch tätige Partner können Deals/Rabatte/Specials nur in Verbindung mit einem Happening und / oder einem Venue, einer Location bzw. einer Veranstaltung schalten. Venues mit geregelten Öffnungszeiten (z. B. Clubs, Bars, Kneipen) werden auf der Karte und – sofern geöffnet – im Home-Bereich automatisch angezeigt. Happenings ergänzen die Venue-Anzeige um besondere Veranstaltungen. Temporäre Veranstaltungsorte (z. B. Festivals, Konzerte) werden auf der Karte und im Home-Bereich nur angezeigt, wenn ein mit dem Veranstaltungsort verknüpftes Happening aktiv ist. Sonstige gewerbliche oder unternehmerisch tätige Partner mit Geschäftskonto, die nicht unter die Kategorie Venues mit geregelten Öffnungszeiten oder temporäre Veranstaltungsorte fallen, werden auf der Karte und im Home-Bereich nur angezeigt, wenn sie ein Happening geschaltet haben.

(2) Private Nutzer können Happenings erstellen. Diese sind grundsätzlich privat und ausschließlich über einen vom Ersteller generierten Link zugänglich. Eine öffentliche Sichtbarkeit ist grundsätzlich nicht vorgesehen; Ziffer 6 Absatz 5 bleibt unberührt. Die tapanu-App bietet eine Favoriten-Funktion mit „Hotness“-Indikator, Geofencing-basierte Push-Nachrichten zu Venues, Happenings und Deals/Rabatten/Specials in der Nähe sowie Filter nach Kategorien (z. B. Club, Bar, Stimmung oder Musikrichtung).

Der Versand von Push-Nachrichten an private Nutzer zu neuesten Venues, Happenings und Deals/Rabatten/Specials des Anbieters und gewerblicher oder unternehmerisch tätiger Partner sowie standortbezogenen Empfehlungen erfolgt ausschließlich an Nutzer, die hierin gesondert in der App eingewilligt haben. Die Aktivierung der System-Push-Berechtigung allein genügt hierfür nicht. Die Einwilligung kann jederzeit in den App-Einstellungen widerrufen werden.

(3) Der Anbieter stellt ausschließlich die technische Plattform zur Veröffentlichung und Auffindbarkeit von Venues, Happenings und Deals/Rabatten/Specials bereit. Er ist weder Veranstalter der von Nutzern oder gewerblichen oder unternehmerisch tätigen Partnern eingestellten Venues und Happenings noch Anbieter der beworbenen Waren, Getränke, Einlassleistungen oder Deals/Rabatte/Specials. Verträge über den Besuch eines Happenings oder die Inanspruchnahme eines Deals/Rabatts/Specials werden – sofern überhaupt – außerhalb der tapanu-App unmittelbar mit dem jeweiligen Veranstalter oder gewerblichen oder unternehmerisch tätigen Partner geschlossen.

(4) Über die tapanu-App werden derzeit keine Tickets, Reservierungen oder Zahlungen für Happenings und/oder Deals/Rabatte/Specials abgewickelt. Der Anbieter behält sich vor, künftig zusätzliche, optionale Funktionen bereitzustellen, insbesondere solche, die eine Zahlungsabwicklung ermöglichen (z. B. Ticketkauf, Reservierungen oder Buchungen), aber auch sonstige Zusatzfunktionen (z. B. Taxi-Ruf, Chat, Videofeed). Die Nutzung solcher kostenpflichtigen Funktionen ist stets freiwillig und setzt eine gesonderte, ausdrückliche Zustimmung des Nutzers im Einzelfall voraus. Der bestehende unentgeltliche Funktionsumfang der tapanu-App wird durch die Einführung zusätzlicher kostenpflichtiger Funktionen nicht eingeschränkt. Die für kostenpflichtige Funktionen (siehe Ziffer 4 Absatz 3) geltenden Preise, Zahlungsbedingungen und Stornierungsrechte werden dem Nutzer vor der Inanspruchnahme klar und vollständig mitgeteilt. Der Anbieter prüft Happenings, Deals/Rabatte/Specials nicht generell vorab und übernimmt keine Gewähr für deren Durchführung, Zugänglichkeit, Sicherheit, Qualität oder wirtschaftliche Vorteile.

3. Mindestalter, Registrierung und Vertragsschluss

(1) Die Nutzung setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, mindestens 18 Jahre alt zu sein. Die Altersbestätigung erfolgt durch Selbstauskunft mittels Geburtsdatum-Abfrage bei der Registrierung.

(2) Der Nutzer gibt durch Abschluss des in der tapanu-App vorgesehenen Registrierungsvorgangs und Betätigung der Schaltfläche „Konto erstellen“ ein Angebot auf Abschluss eines unentgeltlichen Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit Freischaltung des Nutzerkontos oder einer ausdrücklichen Annahmebestätigung zustande.

(3) Die bei der Registrierung abgefragten Angaben müssen richtig, vollständig und aktuell sein. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Nutzer informiert den Anbieter unverzüglich über eine vermutete unbefugte Nutzung seines Kontos.

(4) Ein Anspruch auf Registrierung oder dauerhafte Freischaltung besteht nicht. App-Store-Bedingungen gelten ergänzend für den Download und die technische Nutzung des jeweiligen Stores, werden jedoch nicht Bestandteil des Nutzungsvertrags mit dem Anbieter.

4. Unentgeltlichkeit und personenbezogene Daten

(1) Die Nutzung der tapanu-App mit einem Basic-Konto ist unentgeltlich. Der Nutzer stellt dem Anbieter jedoch personenbezogene Daten zur Verfügung, insbesondere Konto-, Nutzungs- und – bei entsprechender Freigabe – Standortdaten. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, gelten die §§ 327 ff. BGB über digitale Produkte.

(2) Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung. Eine datenschutzrechtliche Einwilligung wird nicht durch diese Nutzungsbedingungen erteilt. Standortberechtigungen können in den Geräteeinstellungen verwaltet werden; einzelne Funktionen können ohne Standortfreigabe eingeschränkt sein.

(3) Der Anbieter behält sich vor, künftig neben dem unentgeltlichen Basic-Konto weitere Kontomodelle mit zusätzlichen Funktionen und Leistungen einzuführen, die ganz oder teilweise entgeltlich sein können. Ein Wechsel zu einem entgeltlichen Kontomodell erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und mit vorheriger Zustimmung des Nutzers. Vor einem Wechsel werden die Leistungsinhalte, Preise und Kündigungsmöglichkeiten des jeweiligen Kontomodells klar und vollständig mitgeteilt.

5. Standortbezogene Anzeige, Sortierung und Werbung

(1) Bei erteilter Standortfreigabe zeigt die tapanu-App vorrangig Venues, Happenings und Deals/Rabatte/Specials innerhalb des vom Nutzer gewählten oder technisch voreingestellten Radius an. Im Home-Bereich sind bei Venues die räumliche Entfernung und der aktuelle Öffnungsstatus primäre Anzeigeparameter. Im Übrigen sind Hauptparameter der Reihenfolge – in absteigender Bedeutung – zeitliche Nähe bzw. Aktualität, vom Nutzer gesetzte Filter und Interessen, der „Hotness“-Wert sowie die Vollständigkeit der Angaben. Sicherheits-, Qualitäts- und Moderationssignale können die Sichtbarkeit herabsetzen. Geschlossene Venues werden im Home-Bereich nicht angezeigt; auf der Karte können sie weiterhin angezeigt werden.

(2) Der Nutzer kann den Suchradius, Filter und – soweit technisch angeboten – den Bezugsort ändern. Ohne Standortfreigabe erfolgt die Anzeige anhand eines manuell gewählten Ortes oder nur allgemein verfügbarer Informationen.

(3) Bezahlte Hervorhebungen („Topplatzierung“) werden als „Anzeige“ und/oder „Werbung“ gekennzeichnet. Sponsorlinks werden als „Anzeige” und/oder „Werbung“ gekennzeichnet. Bei jeder Werbung werden der Werbetreibende, ein gegebenenfalls abweichender Zahlender und die wesentlichen Parameter der Zielgruppenauswahl unmittelbar zugänglich gemacht. Die räumliche Nähe kann der wichtigste Ausspielungsparameter sein.

6. Eigene Happenings und Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist allein für Planung, Durchführung, Absage und Sicherheit eines von ihm erstellten Happenings verantwortlich. Er hat insbesondere erforderliche Zustimmungen, Genehmigungen, Versicherungen und Rechte selbst einzuholen und die für das Happening geltenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

(2) Die Angaben zu einem Happening müssen wahr, eindeutig, aktuell und vollständig sein. Änderungen oder Absagen sind unverzüglich in der tapanu-App kenntlich zu machen. Die Veröffentlichung eines Happenings begründet keine Teilnahme-, Einlass- oder Leistungspflicht des Anbieters.

(3) Der Nutzer darf insbesondere keine Inhalte einstellen oder Happenings bewerben, die:

  • gegen Strafgesetze, Jugendschutz-, Persönlichkeits-, Urheber-, Marken-, Datenschutz- oder sonstige Rechte verstoßen;

  • zu Gewalt, Hass, Diskriminierung, gefährlichen Handlungen oder sonstigen Rechtsverletzungen aufrufen;

  • pornografisch, irreführend, betrügerisch oder offensichtlich ungeeignet sind, die Sicherheit anderer zu gewährleisten;

  • Spam, Schadsoftware, manipulative Verweise oder unzulässige Werbung enthalten;

  • private Anschriften, Bilder oder sonstige personenbezogene Daten Dritter ohne erforderliche Berechtigung offenlegen.

(4) Von privaten Nutzern erstellte Happenings sind ausschließlich über einen vom Ersteller generierten Link zugänglich und werden nicht über die Suche, die Karte oder sonstige öffentliche Anzeigen in der tapanu-App angezeigt. Der Nutzer entscheidet in eigener Verantwortung, an welche Personen er den Link weiterleitet. Der Nutzer trägt die volle Verantwortung dafür, dass Empfänger des Links diesen an weitere, dem Nutzer zum Zeitpunkt der Linkweitergabe unbekannte Personen weiterleiten können. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die weitere Verbreitung des Links und übernimmt hierfür keine Haftung. Die technische Zugriffsbeschränkung mittels Link ersetzt keine Vertraulichkeitsvereinbarung. Dem Nutzer wird empfohlen, den Link nur an Personen weiterzugeben, denen er vertraut.

(5) Abweichend von Absatz 4 kann der Nutzer für ein einzelnes Happening die öffentliche Sichtbarkeit innerhalb der tapanu-App beantragen. Der Antrag erfolgt über die in der App vorgesehene Funktion. Die Freischaltung steht im Ermessen des Anbieters und erfolgt erst nach interner Prüfung; ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Mit der Freischaltung wird das Happening für alle Nutzer der tapanu-App über Suche, Karte und Liste auffindbar. Der Nutzer trägt auch bei öffentlich freigeschalteten Happenings die alleinige Verantwortung für Planung, Durchführung, Absage und Sicherheit des Happenings gemäß Absatz 1. Der Anbieter kann die öffentliche Sichtbarkeit jederzeit aus sachlichem Grund widerrufen, insbesondere bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder bei Sicherheitsbedenken.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte, insbesondere Happenings, Texte, Bilder und Videos, die gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften verstoßen oder deren Veröffentlichung aus sachlichem Grund nicht zumutbar ist, abzulehnen, zu entfernen oder deren Sichtbarkeit einzuschränken. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Anbieter den betreffenden Nutzer vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung einzelner Funktionen oder der Plattform ausschließen.

7. Nutzungsrechte an Inhalten

(1) Der Nutzer behält seine Rechte an den eingestellten Inhalten und Bildern. Er räumt dem Anbieter für die Dauer der Veröffentlichung ein einfaches, räumlich auf den Betrieb der App und die gewählte Sichtbarkeit beschränktes, unentgeltliches Recht ein, die Inhalte und Bilder zu speichern, technisch zu vervielfältigen, anzuzeigen, zu formatieren und an die vom Nutzer bestimmte Zielgruppe zu übermitteln.

(2) Bei öffentlichen Happenings von gewerblichen oder unternehmerisch tätigen Partnern umfasst das Recht die öffentliche Zugänglichmachung innerhalb der tapanu-App und in vom Nutzer aktivierten Vorschauen. Eine Nutzung für andere Werbezwecke oder außerhalb der gewählten Sichtbarkeit erfolgt nur auf gesonderter Rechtsgrundlage.

(3) Der Nutzer sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen. Er stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Zusicherung beruhen; dies gilt nicht, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

8. Inhalte Dritter, Venues, Happenings und Deals/Rabatte/Specials

(1) Für Angaben gewerblicher oder unternehmerisch tätiger Partner, Veranstalter und anderer Nutzer zu Venues, Happenings, Deals/Rabatten/Specials sind ausschließlich diese verantwortlich. Deals/Rabatte/Specials gelten nur zu den in der jeweiligen Anzeige genannten Bedingungen, Zeiträumen, Mengen- und Altersbeschränkungen. Der jeweilige Partner ist für Preisangaben, Verfügbarkeit, Einlösung und gesetzliche Informationspflichten verantwortlich.

(2) Informationen zu Happenings sowie zu Deals/Rabatten/Specials können sich kurzfristig ändern. Der Nutzer soll wesentliche Angaben – insbesondere Termin, Einlass, Altersgrenzen, Barrierefreiheit und die Bedingungen eines Deals/Rabatts/Specials – unmittelbar beim Veranstalter oder gewerblichen oder unternehmerisch tätigen Partner prüfen. Angaben zu Öffnungszeiten, Kategorien und Verfügbarkeit von Venues können sich kurzfristig ändern. Der Nutzer soll die tatsächliche Öffnung und Erreichbarkeit vor einem Besuch unmittelbar beim jeweiligen Venue prüfen.

9. Inhaltsmoderation, Meldungen und Maßnahmen

(1) Der Anbieter kann Inhalte auf ihre Vereinbarkeit mit Gesetz und diesen Bedingungen prüfen. Die Moderation erfolgt durch menschliche Prüfung, unterstützt durch automatisierte Filter. Automatisierte Hinweise führen nicht ohne angemessene Prüfung zu einer endgültigen belastenden Entscheidung, soweit eine solche Prüfung rechtlich oder nach Art der Maßnahme geboten ist.

(2) Mutmaßlich rechtswidrige Inhalte können über die Meldefunktion in der tapanu-App sowie per E-Mail an abuse@tapanu.com gemeldet werden. Die Meldung soll den konkreten Inhalt, seinen Speicherort und eine nachvollziehbare Begründung enthalten. Der Anbieter bestätigt Meldungen elektronisch, soweit Kontaktdaten vorliegen, und entscheidet zeitnah, sorgfältig, objektiv und frei von Willkür.

(3) Bei Rechtsverstößen, Verstößen gegen diese Bedingungen oder konkreten Sicherheitsrisiken kann der Anbieter Inhalte herabstufen, in der Sichtbarkeit beschränken, vorübergehend sperren oder entfernen sowie Funktionen oder Konten beschränken, aussetzen oder beenden. Maßgeblich sind insbesondere Schwere, Häufigkeit, Verschulden, Gefahrenlage, Reichweite und Auswirkungen auf Betroffene.

(4) Der Anbieter teilt dem betroffenen Nutzer die Maßnahme und ihre tragenden Gründe spätestens bei Wirksamwerden elektronisch mit, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Die Mitteilung bezeichnet außerdem verfügbare Beschwerde- und Rechtsbehelfsmöglichkeiten.

(5) Beschwerden gegen Moderationsentscheidungen können innerhalb von sechs Monaten kostenlos über die Beschwerdefunktion in der tapanu-App sowie per E-Mail an beschwerde@tapanu.com eingereicht werden, soweit Art. 20 DSA anwendbar ist oder der Anbieter dieses Verfahren freiwillig bereitstellt. Über Beschwerden entscheidet eine hinreichend qualifizierte Person; ausschließlich automatisierte Entscheidungen finden nicht statt.

10. Verfügbarkeit, Aktualisierungen und Änderungen der App

(1) Der Anbieter stellt die App im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Telekommunikationsnetzen oder höhere Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Gesetzliche Ansprüche bei unterbliebener Bereitstellung oder Mängeln bleiben unberührt.

(2) Der Anbieter stellt die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen bereit und informiert den Nutzer hierüber. Der Nutzer hat bereitgestellte Aktualisierungen innerhalb angemessener Frist zu installieren, soweit dies zumutbar ist.

(3) Weitergehende Änderungen sind nur aus triftigem Grund zulässig, insbesondere zur Anpassung an Rechtsprechung oder Gesetz, zur Schließung von Sicherheitslücken, zur Verhinderung von Missbrauch, zur Anpassung an technische Umgebungen oder zur Weiterentwicklung von Funktionen. Sie erfolgen ohne zusätzliche Kosten. Über Änderungen wird klar und verständlich informiert; bei mehr als unerheblichen Beeinträchtigungen der Zugriffsmöglichkeit oder Nutzbarkeit auf einem dauerhaften Datenträger und unter Hinweis auf die gesetzlichen Beendigungsrechte.

11. Laufzeit, Kündigung und Kontolöschung

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Der Nutzer kann ihn jederzeit ohne Frist über die Kontolöschfunktion oder per E-Mail an kuendigung@tapanu.com kündigen.

(3) Der Anbieter kann ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Mit Vertragsende endet der Zugriff auf das Konto. Der Nutzer kann eigene Inhalte innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende abrufen und sichern, soweit die Funktion technisch angeboten wird. Danach kann der Anbieter Daten löschen oder anonymisieren, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Für vom Nutzer bereitgestellte nicht personenbezogene Inhalte gelten die zwingenden gesetzlichen Herausgabe- und Nutzungsbeschränkungen, insbesondere § 327p BGB. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

12. Rechte bei Mängeln digitaler Produkte

(1) Es gelten die gesetzlichen Rechte bei unterbliebener Bereitstellung oder Mängeln der digitalen Dienstleistung, insbesondere die §§ 327b bis 327m BGB. Der Nutzer kann bei einem Mangel zunächst Nacherfüllung verlangen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag beenden, den Preis mindern – soweit künftig ein Preis geschuldet sein sollte – oder Schadensersatz verlangen.

(2) Eine Funktionsbeeinträchtigung ist möglichst per E-Mail an info@tapanu.com unter Angabe von Gerät, Betriebssystem, App-Version und Fehlerbild zu melden. Die gesetzlichen Rechte hängen nicht von dieser Meldung ab.

13. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach den §§ 327 ff. BGB, bleiben unberührt.

(4) Der Anbieter haftet nicht für die Durchführung fremder Happenings, Einlassentscheidungen, Angaben oder Leistungen Dritter, soweit er sich diese nicht zu eigen gemacht hat und keine eigene gesetzliche Verantwortlichkeit besteht. Der Anbieter haftet ferner nicht für die Richtigkeit der von gewerblichen oder unternehmerisch tätigen Partnern hinterlegten Öffnungszeiten oder die tatsächliche Erreichbarkeit eines Venues oder sonstiger Veranstaltungen.

14. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und das vertragliche Gleichgewicht nicht zum Nachteil des Nutzers verschoben wird. Sachliche Gründe sind insbesondere Änderungen von Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung, neue oder geänderte App-Funktionen, Sicherheitsanforderungen oder die Beseitigung von Regelungslücken.

(2) Über wesentliche Änderungen wird mindestens sechs Wochen vor ihrem vorgesehenen Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger informiert. Soweit eine ausdrückliche Zustimmung gesetzlich erforderlich ist, wird sie eingeholt. Ein Schweigen gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies im Einzelfall gesetzlich zulässig ist, der Nutzer ausdrücklich auf Bedeutung, Frist und Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wird und ihm ein zumutbares Kündigungsrecht zusteht.

(3) Die besonderen Voraussetzungen für Änderungen der digitalen Dienstleistung nach § 327r BGB bleiben unberührt.

15. Widerruf

Gem. § 356 Abs. 6 Nr.1 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da der Download der tapanu-App kostenfrei ist und durch den Download der tapanu-App die Vertragserfüllung bereits begonnen hat.

16. Verbraucherstreitbeilegung, Recht und Schlussbestimmungen

(1) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt; das Angebot richtet sich grundsätzlich an Nutzer in Deutschland.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Betreiber

AGB für Geschäftskunden (B2B) für gewerbliche oder unternehmerisch tätige Partner der tapanu-App. Stand: September 2026

1. Anbieter, Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft

(1) Anbieter der Plattform und Vertragspartner ist die MOM Event GmbH, Grote Stegel 12, 21039 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführung, E-Mail: info@tapanu.com („Anbieter“).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, die die tapanu-App gewerblich nutzen. Der Anwendungsbereich umfasst insbesondere

a) Clubs, Bars, Diskotheken und sonstige gewerbliche oder unternehmerisch tätige Partner, insbesondere Cafés, Lounges, Veranstaltungsstätten und Betreiber von Geschäften sowie Veranstalter einmaliger Veranstaltungen (z. B. Festivals, Konzerte), mit einem Geschäftskonto,

b) gewerbliche oder unternehmerisch tätige Sponsoren von Happenings und/oder Deals/Rabatten/Specials mit eigenem Geschäftskonto sowie

c) Sponsoren ohne Geschäftskonto, die mit dem Anbieter einen gesonderten Vertrag über Marketingmaßnahmen (Sponsorlink) abschließen. Für Sponsoren nach lit. c) gelten diese AGB ergänzend zum gesonderten Vertrag, soweit dieser keine abweichende Regelung enthält.

(3) Abweichende Bedingungen des Partners gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

(4) Definitionen:

  • „Happening“ bezeichnet eine in der tapanu-App erstellte Veranstaltung oder sonstige Aktion der tapanu-App-Nutzer (private oder gewerbliche oder sonstige unternehmerisch tätige Partner). Gewerbliche oder unternehmerisch tätige Partner mit Geschäftskonto können öffentliche Happenings erstellen. Von privaten Nutzern erstellte Happenings sind grundsätzlich privat und nur für Personen zugänglich, die über einen vom Ersteller generierten und weitergeleiteten Link verfügen. Eine öffentliche Sichtbarkeit ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

  • „Venue“ oder „Location“ bezeichnet einen von einem gewerblichen oder unternehmerisch tätigen Partner in der tapanu-App hinterlegten Veranstaltungsort (insbesondere, aber nicht ausschließlich, Club, Bar, Kneipe, Lounge, Café, Geschäft oder Boutique) mit geregelten Öffnungszeiten.

  • „Deal“, „Rabatt“ bzw. „Special“ bezeichnet Sonderangebote, Rabatt-Aktionen und Vergünstigungen, die gewerbliche oder unternehmerisch tätige Partner über die tapanu-App kommunizieren.

  • „Hotness“ bezeichnet einen innerhalb der tapanu-App angezeigten Indikator für die aktuelle Beliebtheit eines Happenings oder Veranstaltungsortes, berechnet aus aggregierten, pseudonymisierten Nutzungsinteraktionen (Aufrufe, Favoriten, Teilnahmen). Ein Rückschluss auf einzelne Nutzer ist nicht möglich.

  • „Sponsorlink“ bezeichnet einen als „Anzeige” und/oder „Werbung” gekennzeichneten Link eines Sponsors, der auf die Website des Sponsors weiterleitet.

2. Plattformleistung und Abgrenzung

(1) Der Anbieter stellt dem Partner im vereinbarten Tarif technische Funktionen der tapanu-App bereit.

Clubs, Bars, Kneipen und sonstige Venues mit geregelten Öffnungszeiten (“Venues”) werden auf der Karte und im Home-Bereich der tapanu-App automatisch angezeigt, wenn sie gemäß den vom Partner hinterlegten Öffnungszeiten geöffnet haben. Happenings dienen bei diesen Venues als ergänzende Anzeige besonderer Veranstaltungen (z. B. Themenabende, DJ-Auftritte, Live-Musik). Ebenso können Venues Deals/Rabatte/Specials als ergänzende Anzeige schalten. Temporäre Veranstaltungsorte (z. B. Festivals, Konzerte) werden auf der Karte und im Home-Bereich nur angezeigt, wenn ein mit dem Veranstaltungsort verknüpftes Happening aktiv ist. Sonstige gewerbliche oder unternehmerisch tätige Partner mit Geschäftskonto, die nicht unter die Kategorie Venues mit geregelten Öffnungszeiten oder temporäre Veranstaltungsorte fallen, werden auf der Karte und im Home-Bereich nur angezeigt, wenn sie ein Happening geschaltet haben. Deals/Rabatte/Specials können von diesen Partnern nur in Verbindung mit einem Happening und/oder einem Venue bzw. einer Veranstaltung geschaltet werden.

Die tapanu-App zeigt standortbezogen Happenings sowie Deals/Rabatte/Specials an. Über ein Geschäftskonto können Partner insbesondere Happenings erstellen, Deals/Rabatte/Specials veröffentlichen und geofencing-basierte Push-Nachrichten an Nutzer im jeweiligen Umkreis senden.

(2) Der Versand von Push-Nachrichten an private Nutzer zu neuesten Venues, Happenings und Deals/Rabatten/Specials des Anbieters und gewerblicher oder unternehmerisch tätiger Partner sowie standortbezogenen Empfehlungen erfolgt ausschließlich an Nutzer, die hierin gesondert in der App eingewilligt haben. Der Anbieter verwaltet die Einholung und Dokumentation der Einwilligung; der Partner hat keinen Anspruch auf Versand von Push-Nachrichten an Nutzer, die nicht eingewilligt haben. Die Aktivierung der System-Push-Berechtigung allein genügt nicht für den Versand solcher Push-Nachrichten.

(3) Die App kann ferner einen „Hotness“-Indikator anzeigen, der als aggregierter Beliebtheitsindikator auf Grundlage insbesondere von Favoriten, Aufrufen und Teilnahmen berechnet wird. Gewerbliche oder unternehmerisch tätige Partner oder Dritte können gegen Entgelt als Sponsor eines fremden Happenings auftreten (Sponsorlink). Der Sponsorlink leitet auf die Website des Sponsors weiter und wird als „Anzeige” und/oder „Werbung” gekennzeichnet.

(4) Die Plattform dient ausschließlich der Bewerbung, Anzeige und – beim Sponsorlink – der Weiterleitung auf die Website des Sponsors. Über die App werden derzeit keine Tickets, Reservierungen oder Zahlungen für Happenings und/oder Deals/Rabatte/Specials abgewickelt. Der Anbieter behält sich vor, künftig zusätzliche, optionale Funktionen bereitzustellen, insbesondere solche, die eine Zahlungsabwicklung ermöglichen (z. B. Ticketkauf, Reservierungen oder Buchungen), aber auch sonstige Zusatzfunktionen (z. B. Taxi-Ruf, Chat, Videofeed). Die Nutzung solcher Funktionen ist stets freiwillig und setzt eine gesonderte, ausdrückliche Vereinbarung voraus. Der bestehende Funktionsumfang wird durch die Einführung zusätzlicher Funktionen nicht eingeschränkt. Die für solche Funktionen geltenden Preise, Zahlungsbedingungen und sonstigen Konditionen werden dem Partner vor der Inanspruchnahme klar und vollständig mitgeteilt. Zahlungsfunktionen sind ausschließlich für kostenpflichtige Premium-Funktionen der tapanu-App selbst vorgesehen (siehe § 2 Absatz 5 sowie § 4 Abs. 3). Der Anbieter wird weder Veranstalter noch Verkäufer, Gastronom oder Vertragspartner der Nutzer hinsichtlich Happening-Besuch, Einlass, Bewirtung oder Deals/Rabatte/Specials. Der Partner schließt etwaige Verträge mit Nutzern außerhalb der App im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Anbieter schuldet keine bestimmte Reichweite, Platzierung, Mindestzahl von Ansichten, Besucherzahl, Einlösung oder Umsatzsteigerung. Prognosen und Statistiken sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine Beschaffenheit vereinbart wurde.

(5) Der Anbieter entwickelt die Funktionen der tapanu-App ständig weiter. Diese Weiterentwicklung kann zusätzliche Angebote und Funktionen umfassen, die ganz oder teilweise kostenpflichtig sein können (z. B. Analyse-Dashboard, Videofeeds, Topplatzierung). Die Inanspruchnahme solcher zusätzlichen kostenpflichtigen Angebote ist stets freiwillig und setzt eine gesonderte, ausdrückliche Zustimmung des Partners voraus. Die jeweils gültigen Leistungsinhalte und Preise werden dem Partner vor der Inanspruchnahme klar und vollständig mitgeteilt. Der bestehende Funktionsumfang des vom Partner genutzten Kontomodells wird durch die Einführung zusätzlicher kostenpflichtiger Angebote nicht eingeschränkt.

3. Registrierung, Prüfung, Vertragsschluss und Venue-Profil

(1) Der Partner benennt eine vertretungsberechtigte oder bevollmächtigte Person und macht vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu Unternehmen, Betriebsstätte, Kontakt, Impressum und Abrechnung. Der Anbieter darf geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft, Vertretungsmacht und Betriebsberechtigung verlangen.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des vom Partner gewählten Angebots, Freischaltung des Geschäftskontos oder gesonderte Auftragsbestätigung zustande. Der konkrete Tarif, Leistungsumfang, Preis, Abrechnungszeitraum und die Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem Bestellformular bzw. individuellen Angebot („Leistungsbeschreibung“).

(3) Zugangsdaten sind personengebunden, sicher zu verwahren und dürfen nur autorisierten Beschäftigten zugänglich gemacht werden. Der Partner haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Handlungen seiner Erfüllungsgehilfen.

(4) Der Partner ist verpflichtet, ein Geschäftskonto anzulegen, das insbesondere Name, Adresse und Kategorie (z. B. Club, Bar, Kneipe, Festival, Geschäft) umfasst. Die Angabe von Öffnungszeiten erfolgt bei der Anlage eines Ortes innerhalb des Venue-Profils. Der Partner gibt an, ob der Veranstaltungsort regelmäßig geöffnet ist oder ausschließlich für einmalige Veranstaltungen genutzt wird (temporär). Die Angaben zu Öffnungszeiten, Kategorie und Adresse müssen richtig, vollständig und aktuell sein. Änderungen der Öffnungszeiten oder vorübergehende Schließungen sind unverzüglich in der tapanu-App zu aktualisieren. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Partner hinterlegten Öffnungszeiten oder die tatsächliche Erreichbarkeit des Veranstaltungsortes.

4. Vergütung, Abrechnung und Zahlungsverzug

(1) In der Einführungsphase („Testphase“) stellt der Anbieter sämtliche zum jeweiligen Zeitpunkt technisch verfügbaren Funktionen des Basic-Kontos unentgeltlich bereit. Dauer und Umfang der Testphase bestimmt der Anbieter nach eigenem Ermessen; über das Ende der Testphase informiert der Anbieter den Partner mit einer Frist von mindestens sechs Wochen in Textform.

(2) Nach Ablauf der Testphase gilt für das Basic-Konto ein nutzungsabhängiges Vergütungsmodell („Pay-per-Use“). Das Basic-Konto selbst bleibt unentgeltlich; die Nutzung einzelner Services – insbesondere Push-Nachrichten, Schaltung von Happenings, Videofeeds und vergleichbare Funktionen – wird kostenpflichtig. Die jeweils gültigen Preise pro Schaltung werden dem Partner vor Inanspruchnahme klar und vollständig mitgeteilt. Eine Inanspruchnahme kostenpflichtiger Services setzt die vorherige ausdrückliche Zustimmung des Partners im Einzelfall voraus.

(3) Der Anbieter behält sich vor, künftig neben dem Basic-Konto weitere Kontomodelle einzuführen (z. B. Premium, Pro), die gegen ein monatliches Entgelt ein festes Kontingent an Services umfassen, die im Basic-Konto nach Ablauf der Testphase einzeln kostenpflichtig sind. Die Leistungsinhalte, Kontingente, Preise und Kündigungsmöglichkeiten des jeweiligen Kontomodells werden dem Partner vor Vertragsschluss klar und vollständig mitgeteilt. Ein Wechsel zu einem kostenpflichtigen Kontomodell erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und mit vorheriger Zustimmung des Partners.

(4) Rechnungen werden elektronisch gestellt. Entgelte sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzug fällig, sofern die Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes bestimmt. Der Partner erteilt – soweit vereinbart – ein SEPA-Lastschriftmandat und sorgt für Kontodeckung.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 2 und 5 BGB. Der Anbieter kann nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist kostenpflichtige Funktionen bis zur Zahlung aussetzen; weitergehende Rechte bleiben unberührt.

(6) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

5. Erstellung und Kennzeichnung von Happenings und Deals/Rabatten/Specials

(1) Der Partner ist allein verantwortlich für Inhalt, Rechtmäßigkeit, Durchführung und Aktualität seiner Happenings und Deals/Rabatte/Specials. Deals/Rabatte/Specials sind Sonderangebote, Aktionen und Vergünstigungen, die gewerbliche Nutzer über die App kommunizieren. Angaben müssen wahr, eindeutig und vollständig sein; Änderungen, Ausverkauf oder Absagen sind unverzüglich kenntlich zu machen. Ein Happening sowie Deals/Rabatte/Specials können vom Partner mit einem zuvor angelegten Venue-Profil verknüpft werden. Bei Venues mit geregelten Öffnungszeiten ergänzen das Happening und/oder Deals/Rabatte/Specials die bestehende Venue-Anzeige. Bei temporären Veranstaltungsorten wird der Veranstaltungsort erst durch die Verknüpfung mit einem Happening auf der Karte und im Home-Bereich sichtbar.

(2) Deals/Rabatte/Specials müssen insbesondere Leistung, Preis bzw. Preisvorteil, Einlösezeitraum, teilnehmende Betriebsstätte, Alters-, Mengen- und Verfügbarkeitsgrenzen sowie sonstige wesentliche Bedingungen klar nennen. Lockangebote, irreführende Verknappung und versteckte Einschränkungen sind unzulässig.

(3) Der Partner erfüllt eigenverantwortlich alle Informations-, Preisangabe-, Werbe-, Wettbewerbs-, Jugend-, Gaststätten-, Veranstaltungs-, Steuer- und Sicherheitsvorschriften. Bei alkoholbezogenen Deals/Rabatten/Specials sind insbesondere Altersgrenzen und Abgabeverbote zu beachten; Inhalte dürfen nicht gezielt Minderjährige ansprechen oder verantwortungslosen Konsum fördern.

(4) Der Partner kennzeichnet kommerzielle Kommunikation, insbesondere Deals/Rabatte/Specials und Sponsorlinks, in der vom Anbieter vorgesehenen Eingabemaske vollständig und teilt mit, in wessen Namen die Werbung erfolgt und wer sie bezahlt, sofern dies eine andere Person ist.

(5) Das Sponsoring-Verhältnis zwischen dem Partner und einem Dritten (Sponsor) ist ein ausschließlich zwischen diesen Parteien bestehendes Rechtsverhältnis. Der Partner ist allein dafür verantwortlich, mit dem Sponsor die Bedingungen des Sponsorings zu vereinbaren und die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen sicherzustellen. Der Anbieter ist nicht Partei des Sponsoring-Verhältnisses. Soweit sich der Partner und der Sponsor auf eine über die tapanu-App sichtbare Vermarktung (insbesondere Sponsorlink) einigen, ist der Partner verpflichtet, den Sponsor darauf hinzuweisen, dass dieser zwecks Abschluss eines gesonderten Vertrags über die Schaltung und Abrechnung der Werbeanzeige mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen muss. Ohne Abschluss eines solchen gesonderten Vertrags wird der Sponsorlink nicht in der tapanu-App sichtbar geschaltet. Die Schaltung von Sponsorlinks und sonstiger Sponsorenwerbung in der tapanu-App ist nach Ablauf der Testphase kostenpflichtig.

(6) Der Partner ist für sämtliche von ihm geschalteten Rabatte, Sonderangebote und sonstigen Vergünstigungen allein verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Gestaltung, Bedingungen, Verfügbarkeit, Einlösung und Abrechnung der Rabatte sowie die Zählung und Überprüfung der Inanspruchnahme durch private Nutzer. Der Anbieter stellt dem Partner lediglich eine technische Unterstützung zur Verfügung, die sicherstellt, dass nur solche privaten Nutzer die Rabatte in Anspruch nehmen können, die die tapanu-App nutzen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Zählung der Inanspruchnahme, die Einlösbarkeit oder die wirtschaftliche Wirksamkeit der Rabatte.

6. Unzulässige Inhalte und weitere Partnerpflichten

(1) Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige, irreführende, diskriminierende, gewaltverherrlichende, pornografische oder jugendgefährdende Inhalte, Verletzungen von Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder Datenschutzrechten, Spam, Schadsoftware sowie die unberechtigte Veröffentlichung personenbezogener Daten Dritter.

(2) Der Partner hält erforderliche Rechte, Genehmigungen und Einwilligungen vor und weist sie auf begründete Anfrage nach. Er unterlässt Manipulationen der Reichweiten-, Standort- oder Rankingfunktionen sowie automatisierte Zugriffe ohne Freigabe.

(3) Der Partner stellt sicher, dass sein öffentlich erkennbares Anbieterprofil die gesetzlich erforderlichen Identitäts- und Kontaktangaben enthält. Er darf Nutzern außerhalb der Plattform dieselben oder bessere Konditionen anbieten; Exklusivitäts- oder Bestpreispflichten bestehen nicht.

7. Ranking, räumliche Ausspielung und bezahlte Hervorhebungen

(1) Hauptparameter des organischen Rankings sind – in absteigender Bedeutung – die Entfernung des Nutzers zum Happening, zur Betriebsstätte oder zum sonstigen Veranstaltungsort, die zeitliche Nähe und Aktualität, vom Nutzer gesetzte Filter und Interessen, der aggregierte „Hotness“-Wert sowie die Vollständigkeit und Relevanz der Angaben. Sicherheits-, Qualitäts- und Moderationssignale können die Sichtbarkeit herabsetzen. Im Home-Bereich der tapanu-App sind die Entfernung zum Nutzer sowie der Öffnungsstatus (z. B. „Jetzt geöffnet“, „Am Wochenende“ oder ein sonstiges zeitliches Kriterium) die primären Anzeigeparameter. Venues mit geregelten Öffnungszeiten werden im Home-Bereich nur angezeigt, wenn sie geöffnet haben. Auf der Karte können Venues unabhängig vom aktuellen Öffnungsstatus sichtbar sein.

(2) Die Zahlung des regulären Nutzungsentgelts verbessert das organische Ranking nicht. Eine Topplatzierung ist als gesondert buchbarer Tarif erhältlich und kann die Position oder Sichtbarkeit gegenüber organischen Treffern erhöhen. Topplatzierungen werden als „Anzeige” und/oder „Werbung” gekennzeichnet; Reichweite, Dauer und Platzierungslogik ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

(3) Der Anbieter darf Parameter ändern, um Nutzerrelevanz, Sicherheit, Missbrauchsschutz oder technische Qualität zu verbessern. Wesentliche Änderungen werden nach Ziffer 15 angekündigt.

8. Datenzugang nach der P2B-Verordnung

(1) Der Anbieter hat Zugang zu den vom Partner bereitgestellten Konto-, Vertrags-, Happening- und Inhaltsdaten sowie Daten zu Deals/Rabatten/Specials und zu technischen Nutzungs-, Sicherheits- und Leistungsdaten. Er verarbeitet Standort- und Nutzerdaten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und stellt dem Partner keine exakten Standortdaten einzelner Nutzer zur Verfügung.

(2) Der Partner hat während der Vertragslaufzeit Zugriff auf seine eigenen Konto-, Happening- und Inhaltsdaten sowie Daten zu Deals/Rabatten/Specials. Soweit der gebuchte Tarif ein Analyse-Dashboard vorsieht, erhält er nur die dort ausgewiesenen aggregierten Kennzahlen, insbesondere Anzeigenaufrufe, Reichweite, Push-Öffnungsrate, Favoriten-Anzahl und Klicks auf Sponsorlinks. Ein Anspruch auf Zugang zu personenbezogenen Daten von Nutzern oder Daten anderer Partner besteht nicht.

(3) Nach Vertragsende kann der Partner seine eigenen Inhalte und die für ihn bereitgestellten aggregierten Auswertungen innerhalb von 30 Tagen im CSV-Format abrufen, soweit die Funktion technisch angeboten wird. Danach kann der Anbieter Daten löschen oder anonymisieren, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungs-, Nachweis- oder Sicherungspflichten entgegenstehen.

(4) Daten werden nur an Auftragsverarbeiter und sonstige Empfänger nach Maßgabe der Datenschutzerklärung übermittelt. Eine darüber hinausgehende, für den Plattformbetrieb nicht erforderliche Weitergabe zu fremden Zwecken erfolgt nur auf Rechtsgrundlage oder mit erforderlicher Zustimmung.

9. Weitere Vertriebskanäle, Partnerprogramme und geistiges Eigentum

(1) Der Anbieter vermarktet Partnerangebote derzeit ausschließlich innerhalb der App und ihrer eigenen technischen Benachrichtigungskanäle. Weitere Vertriebskanäle oder Partnerprogramme bestehen nicht, sofern die Leistungsbeschreibung nichts anderes ausweist.

(2) Der Partner behält die Rechte an seinen Inhalten. Er räumt dem Anbieter für Vertragsdauer und vereinbarte Kampagnenlaufzeit ein einfaches, räumlich auf das vereinbarte Angebot beschränktes, übertragbares Recht ein, Inhalte zu speichern, technisch anzupassen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und für die vertragsgemäße Ausspielung zu verwenden.

(3) Rechte an App, Software, Datenbank, Kennzeichen und eigenen Inhalten des Anbieters verbleiben beim Anbieter. Eine Rückentwicklung, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder Nutzung außerhalb des Vertragszwecks ist unzulässig, soweit nicht zwingendes Recht sie gestattet.

10. Moderation, Meldungen und Beschränkungen

(1) Die Moderation erfolgt durch menschliche Prüfung, unterstützt durch automatisierte Filter zur Erkennung von rechtswidrigen Inhalten und Spam. Der Anbieter prüft gemeldete Inhalte zeitnah, sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig. Rechtswidrige Inhalte können über die In-App-Meldefunktion sowie per E-Mail an abuse@tapanu.com gemeldet werden.

(2) Der Anbieter kann einzelne Inhalte herabstufen, beschränken, sperren oder entfernen und das Konto teilweise aussetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Verstöße gegen diese AGB, irreführende Angaben, Gefährdungen, Manipulation, Zahlungsausfall, Missbrauch oder Sicherheitsrisiken bestehen. Maßgeblich sind insbesondere Schwere, Häufigkeit, Reichweite, Verschulden und Auswirkungen.

(3) Die Gründe werden dem Partner vor oder gleichzeitig mit einer Einschränkung oder Aussetzung auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Bei vollständiger Beendigung erfolgt die begründete Mitteilung grundsätzlich mindestens 30 Tage vorher. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere zwingende rechtliche oder behördliche Vorgaben, unmittelbar drohende Gefahren sowie wiederholte Verstöße, bleiben unberührt.

(4) Soweit der DSA anwendbar ist, erhält der Partner zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene klare und spezifische Begründung und Informationen über Rechtsbehelfe.

11. Internes Beschwerdesystem

(1) Beschwerden zu technischen Problemen, Moderationsmaßnahmen, Beschränkungen oder einer mutmaßlichen Verletzung der P2B-Verordnung können kostenfrei über das In-App-Beschwerdeportal sowie per E-Mail an beschwerde@tapanu.com eingereicht werden. Sie werden transparent, gleichbehandelnd, zügig und der Bedeutung und Komplexität angemessen bearbeitet; der Partner erhält eine individuelle Begründung des Ergebnisses.

(2) Absatz 1 wird unabhängig von einer möglichen Kleinunternehmensausnahme als vertraglicher Beschwerdeweg bereitgestellt. Soweit Art. 20 DSA anwendbar ist, beträgt die Beschwerdefrist gegen dort erfasste Entscheidungen mindestens sechs Monate.

12. Verfügbarkeit, Wartung und Leistungsänderungen

(1) Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit an, schuldet jedoch keine unterbrechungsfreie Nutzung, sofern keine Verfügbarkeitsquote vereinbart ist. Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Netzstörungen oder höhere Gewalt können den Dienst vorübergehend einschränken.

(2) Der Anbieter darf Funktionen ändern, wenn dies aus rechtlichen, sicherheitsbezogenen oder technischen Gründen erforderlich ist oder der Weiterentwicklung dient und die vereinbarte Kernleistung nicht unzumutbar beeinträchtigt. Wesentliche Änderungen der Plattform oder des Leistungsumfangs werden nach Ziffer 15 angekündigt.

13. Mängelrechte und Haftung

(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften des Dienst- bzw. Mietvertragsrechts nach der konkreten Einordnung der Leistung. Der Partner meldet Störungen unverzüglich und unterstützt die Fehleranalyse zumutbar.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Der Anbieter haftet nicht für fremde Happenings, Einlass, Bewirtung, Deals/Rabatte/Specials, Nutzerverhalten oder Angaben Dritter, soweit er sich diese nicht zu eigen gemacht hat und keine eigene gesetzliche Verantwortlichkeit besteht. Der Anbieter haftet ferner nicht für die Richtigkeit der vom Partner hinterlegten Öffnungszeiten oder die tatsächliche Erreichbarkeit eines Veranstaltungsortes.

14. Freistellung

Der Partner stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, soweit die Ansprüche auf einer vom Partner schuldhaft verursachten Verletzung dieser AGB, gesetzlicher Pflichten oder Rechte Dritter beruhen. Der Anbieter informiert den Partner unverzüglich und gibt ihm Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung; Anerkenntnisse oder Vergleiche zu Lasten des Partners bedürfen dessen Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf.

15. Änderung der AGB

(1) Vorgeschlagene Änderungen werden dem Partner in Textform klar und verständlich mitgeteilt. Sie treten frühestens nach Ablauf einer angemessenen und verhältnismäßigen Frist von mindestens 15 Tagen ab Zugang der Mitteilung in Kraft. Ist eine längere technische oder geschäftliche Anpassung erforderlich, wird eine längere Frist gewährt.

(2) Der Partner kann den Vertrag vor Inkrafttreten der Änderung kündigen. Ein ausdrücklicher Verzicht auf die Frist ist nur nach Maßgabe von Art. 3 P2B-VO möglich. Keine Frist gilt, soweit der Anbieter aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten sofort handeln muss oder eine unvorhergesehene, unmittelbar drohende Gefahr durch Betrug, Schadsoftware, Spam, Datenschutzverletzungen oder andere Cybersicherheitsrisiken abwehren muss.

16. Laufzeit und Beendigung

(1) Der Vertrag über ein Basic-Konto wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Soweit künftig weitere Kontomodelle eingeführt werden, ergeben sich Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist aus den Bedingungen des jeweiligen Kontomodells, die dem Partner vor Vertragsschluss mitgeteilt werden. Für Sponsorlinks gelten Laufzeit und Beendigung nach dem gesonderten Vertrag.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Rechts- oder Vertragsverstößen, Manipulation, Gefährdung von Nutzern, unbefugter Kontoüberlassung oder erheblichem Zahlungsverzug vor.

(3) Soweit gesetzlich geboten, mahnt der Anbieter vor Beendigung ab, begründet die Entscheidung und wahrt die 30-Tage-Frist nach Art. 4 Abs. 2 P2B-VO. Nach Wegfall des Grundes einer aufgehobenen Beschränkung wird der Partner unverzüglich wieder eingesetzt.

17. Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und wirtschaftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

(2) Jede Partei verarbeitet personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit, soweit keine Auftragsverarbeitung vorliegt. Eine erforderliche Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO wird gesondert geschlossen. Standort- und Nutzerdaten dürfen vom Partner nur verarbeitet werden, wenn ihm hierfür rechtmäßig Zugriff eingeräumt wurde; nach diesem Vertrag besteht grundsätzlich kein Zugriff auf exakte individuelle Standortdaten.

18. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gesetzlich ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Vertragsübertragungen durch den Partner bedürfen der Zustimmung des Anbieters; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen übertragen, wenn dem Partner hierdurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen und er rechtzeitig informiert wird.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Es gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung. § 139 BGB wird abbedungen.

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